Regeln und Akkreditierungen
Logo von Raiffeisen
Logo von Bridgestone
Logo von Commune de Clos du Doubs
Logo von Tectri
Logo von TCS Section jurassienne
Logo von Motorsport
Logo von Commune de La Baroche
Logo von FIA
Logo von EHC
Logo von République et Canton du Jura
Logo von Loterie Romande
Logo von Fondation Loisirs-Casino
Logo von Richard Mille
Logo von GT2i
Logo von Lamborghini
Logo von Emil Frey Betriebs SA Courgenay
Logo von Casino Barrière Jura
Logo von Raiffeisen
Logo von Bridgestone
Logo von Commune de Clos du Doubs
Logo von Tectri
Logo von TCS Section jurassienne
Logo von Motorsport
Logo von Commune de La Baroche
Logo von FIA
Logo von EHC
Logo von République et Canton du Jura
Logo von Loterie Romande
Logo von Fondation Loisirs-Casino
Logo von Richard Mille
Logo von GT2i
Logo von Lamborghini
Logo von Emil Frey Betriebs SA Courgenay
Logo von Casino Barrière Jura

Akkreditierungen

Der Akkreditierungsantrag muss vollständig ausgefüllt bis Mittwoch, den 30. Juli, bei uns eingehen : communications@rangiers.ch.

Die Akkreditierungen können im Presselokal in St-Ursanne oder im Pressesaal in Les Malettes abgeholt werden.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

  1. Samstag: von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  2. Sonntag: von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

FORMULAIRE D'ACCRÉDITATION 2025.xlsx

115,2 kB

Stolas

Die offiziellen Westen (FIA - ASS) sind implizit genehmigt, jedoch müssen deren Inhaber dennoch eine Akkreditierung von der Organisation erhalten. Es ist obligatorisch, den Presseausweis des Rennens bei sich zu haben, da Kontrollen während des Rennens durchgeführt werden.

Jeder Journalist, Fotograf oder Kameramann, der sich auf der Strecke bewegt, insbesondere außerhalb der für die Öffentlichkeit zugelassenen Bereiche, ist verpflichtet, eine offizielle Weste (FIA - ASS) oder eine PRESSE-Weste (ASA ORANGE) oder eine PRESSE-Weste (RANGIERS BLAU) zu tragen, die wir gegen eine Kaution von 20.- CHF oder 20 € bereitstellen, die bei Rückgabe erstattet wird.

Die Streckenposten werden bei Sicherheitsanweisungen kompromisslos sein.

WICHTIG: Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für persönliche Unfälle oder Schäden, die Dritten entstehen; Akkreditierungsinhaber führen ihre Tätigkeit in eigener und ausschließlicher Verantwortung aus und müssen durch eine persönliche oder berufliche Haftpflichtversicherung abgesichert sein.

Drohnen

Gemäß dem Internationalen Sportgesetzbuch der FIA in Bezug auf Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs) sowie unter Berücksichtigung der Konfiguration des Veranstaltungsortes (Entfernungen zur Öffentlichkeit, zu den Fahrern, zur Rennstrecke) ist die Verwendung dieser Geräte aus Sicherheitsgründen während der gesamten Veranstaltung UNTERSAGT.

Nur die Organisation ist berechtigt, Luftaufnahmen durchzuführen. Diese Luftaufnahmen stehen der Presse oder jeder Person zur Verfügung, die deren Verwendung für Berichterstattungszwecke oder für jede andere Produktion im Zusammenhang mit der Veranstaltung nachweisen kann, sofern ein formeller Antrag gestellt wird.

Manager

Porträt von Mathieu Schaffner

Kommunikation

Mathieu Schaffner

communications@rangiers.ch